Erneuerung der Zertifizierung

Die Weiterbildungsordnung der DGA sieht vor, dass jeder Audiologe1, der die Fachanerkennung als CI-Audiologe besitzt, nach Ablauf von fünf Jahren erneut zertifiziert wird. Ohne diese Rezertifizierung verfällt die Fachanerkennung nach fünf Jahren.
Die Anforderungen an die Rezertifizierung sind so ausgelegt, dass CI-Audiologen ihr Wissen auf dem Gebiet der Audiologie ständig erweitern und im Bereich der CI-Versorgung auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik bleiben.
Am Ende jedes fünfjährigen Zertifizierungszyklus müssen für die Rezertifizierung 250 Leistungspunkte gemäß dem Anhang II der Weiterbildungsordnung in den Gebieten des Stoffkatalogs (Anhang I WBO) nachgewiesen werden. Die Rezertifizierung erfolgt nach Prüfung des entsprechenden Antrags (FBZ Antrag) durch die Weiterbildungskommission.
Fortbildungsleistungen, die über die in jedem fünfjährigen Zertifizierungszeitraum erforderlichen Leistungspunkte hinausgehen, können nicht auf den nächsten Rezertifizierungszeitraum übertragen werden.

1 Die männliche Form wird neutral verwendet und schließt die weibliche und andere Formen ein