Wege zum CI-Audiologen1

Das Ziel des Weiterbildungskonzeptes der DGA besteht in der Schaffung von Standards, die ein einheitliches und ausreichendes Niveau von Kenntnissen und Fertigkeiten gewährleisten, mit denen CI-Audiologen in die Lage versetzt werden, auch komplexe CI-Versorgungen durchzuführen, Fehler sicher und rasch zu erkennen und so für die Patienten die bestmögliche Therapie zu gewährleisten.
Die sehr umfangreiche Weiterbildungsordnung der DGA (WBO) wurde in Anlehnung an andere bereits existierende Weiterbildungskonzepte erstellt.
Erster Schritt auf dem Weg zur Fachanerkennung als CI-Audiologe ist die Anmeldung des Beginns der Weiterbildung bei der Weiterbildungskommission der DGA (WBB-Formular).

Eingangsvoraussetzung
Den Antrag auf Beginn der Weiterbildung zum CI-Audiologen können Personen mit audiologisch orientierter Qualifikation stellen, beispielsweise als Bachelor in einem audiologischen, naturwissenschaftlichen, pädagogischen oder technischen Fach oder Personen mit einem dem Bachelor äquivalenten Abschluss im Sinne des „General Audiologist“ (EFAS). Selbstverständlich können auch audiologisch interessierte Ärzte den Beginn der Weiterbildung zum CI-Audiologen anzeigen. Der Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen im CI-Bereich ist bei der Anmeldung des Weiterbildungsbeginns noch nicht erforderlich.
Mit der Anmeldung des Weiterbildungsbeginns muss ein Mentor angegeben werden. Dieser Mentor muss die Weiterbildungsermächtigung der DGA besitzen. Eine Liste der Weiterbildungsermächtigten ist auf der DGA-Homepage zu finden. Der Mentor unterstützt den Audiologen während der Weiterbildung. Nach Abschluss des Kenntniserwerbs bestätigt er die Vollständigkeit der Weiterbildung und erstellt ein qualifizierendes Zeugnis über den praktischen Teil dieser Ausbildung.

Durchführung der Weiterbildung
Die Durchführung ist gekoppelt an eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit des Mentees unter Begleitung eines Weiterbildungsermächtigten an einem CI-Zentrum. In der Regel arbeitet der Mentee in derselben Einrichtung wie der Mentor. Die Tätigkeit soll dabei alle Bereiche der CI-Audiologie umfassen. Dies schließt insbesondere die audiologischen Leistungen zur Indikationsstellung bei Kindern und Erwachsenen, die während der Operation notwendigen audiologischen Messungen, die Durchführung von CI-Erst- und Folgeanpassungen bei Kindern und Erwachsenen und die interdisziplinäre Arbeitsweise ein. Parallel dazu oder in einem getrennten Studium soll der angehende CI-Audiologe Fachwissen in den Gebieten des Themenkataloges für die Ausbildung zum CI-Audiologen (Anhang I der WBO) erwerben. Hierfür stehen bereits heute viele Möglichkeiten zur Verfügung. Von spezialisierten Masterstudiengängen über den Besuch von Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen der CI-Hersteller und Kongressen bis hin zum Selbststudium werden Alternativen für den Kenntniserwerb im Anhang II der WBO aufgezeigt.

Antrag auf Fachanerkennung
Der Antrag auf Fachanerkennung wird bei der Weiterbildungskommission der DGA unter Verwendung des FAK-Antragsformular gestellt, wenn die im Folgenden aufgezählten Kriterien erfüllt sind:
•    Masterabschluss (bzw. vergleichbarer Diplom-Abschluss) in Audiologie, medizinischer Physik oder einem anderen im Rahmen der audiologischen CI-Versorgung relevanten Fachgebiet.
•    Empfehlung des Mentors und Bestätigung der mindestens einjährigen erfolgreichen Tätigkeit in allen Bereichen der audiologischen Untersuchungen und Versorgungen.
•    Nachweis des Erwerbs der Kenntnisse auf den Gebieten des Themenkataloges entsprechend dem Anhang I der WBO.
•    Abschließendes mindestens einstündiges Fachgespräch des Antragstellers mit zwei von der Weiterbildungskommission beauftragten Prüfern.

Erteilung der Fachanerkennung
Die Fachanerkennung als CI-Audiologe wird durch eine Urkunde bestätigt. Sie gilt für fünf Jahre. Verlängerungen für weitere fünf Jahre erfordern jeweils den Nachweis regelmäßiger Fortbildungen.



Weiterbildung zum CI-Audiologen und Fortbildung. Qualifikationsniveaus entsprechend dem European Qualifikation Framework (EQF).

1Die männliche Form wird neutral verwendet und schließt die weibliche und andere Formen ein