CI-Audiologe1
Der CI-Audiologe mit Fachanerkennung der DGA ist aufgrund seiner Ausbildung befähigt, sämtliche audiologischen Aufgaben im Rahmen der Versorgung der Patienten mit auditorischen Neuroprothesen und implantierbaren Hörsystemen zu übernehmen. Durch sein Mitwirken kann das Gefährdungsrisiko minimiert und das Potenzial der aufwendigen Versorgung ausgeschöpft werden. Es ist deshalb unabdingbar, dass an jeder CI-versorgenden Einrichtung mindestens eine gemäß der DGA-Weiterbildungsordnung ausgebildete Person zur qualitätsgesicherten Erbringung dieser Leistungen mitarbeitet.
Das Motiv für die Schaffung einer durch ausgewiesene Experten kontrollierten Qualifikation für Audiologen, die an der Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI) beteiligt sind, ergibt sich aus der zunehmenden Komplexität dieser in den Anfangsjahren vor mehr als drei Jahrzehnten höchst individuellen, jetzt aber etablierten und zahlenmäßig bedeutenden Behandlungsmaßnahme für Menschen mit gravierenden Hörminderungen. Inzwischen wurde diese Therapie zu einem etablierten und ausgesprochen erfolgreichen klinischen Verfahren entwickelt. Die hohe Komplexität dieses Prozesses erfordert innerhalb einer CI-versorgenden Einrichtung ein interdisziplinäres Team mit medizinischer, audiologischer, pädagogischer, psychologischer und technischer Expertise. Zwar sind einige Standards für die Indikationsstellung und die Behandlung der mit Cochlea-Implantaten versorgten hochgradig schwerhörigen oder tauben Patienten entwickelt worden, dennoch ist das Vorgehen und die Ausbildung der Akteure an den mit dieser Therapie befassten Einrichtungen noch sehr unterschiedlich.
Die Audiologie spielt in der CI-Versorgung eine Schlüsselrolle. Von der Indikationsstellung, über Operation, Erst- und Folgeanpassung des Prozessors bis hin zur lebenslangen Nachsorge ist sie von essentieller Bedeutung. Sie erfordert von den in diesem Rahmen Tätigen ein großes Maß an Spezialwissen. Jedoch gibt es bisher keine akademische Ausbildung, die der Komplexität der Audiologie in der CI-Versorgung gerecht wird.
Der Fachausschuss Cochlea-Implantate und implantierbare Hörsysteme der DGA (FACI) hat in verschiedenen publizierten Aufstellungen die im Rahmen der CI-Versorgung notwendigen audiologischen Maßnahmen beschrieben2,3. Darüber hinaus wurde ein Themenkatalog4 erarbeitet, der von einem in der CI-Versorgung tätigen Audiologen beherrscht werden muss. Damit wurden die fachliche Kompetenz und der Begriff des CI-Audiologen durch die DGA definiert. Dieser muss in der Lage sein, auf dem Fundament solider Kenntnisse mit Ärzten und Therapeuten zu kooperieren und bei allen Schritten im Rahmen der Indikation und Versorgung mit CI-Systemen oder implantierbaren Hörgeräten eigenverantwortlich zu arbeiten.
Davon ausgehend wurde ein Weiterbildungsverfahren für den Erwerb von theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen entwickelt, dessen erfolgreicher Abschluss durch ein Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Audiologie bestätigt wird. Die Weiterbildungsordnung (WBO) der DGA beschreibt sowohl den Weg zur Fachanerkennung als CI-Audiologe als auch die daran anschließende Fortbildung, die zum Erhalt der Fachanerkennung erforderlich ist. Auch die Voraussetzungen für Weiterbildungsermächtigte, die als Mentoren die Weiterbildung begleiten, sind in der <link file:2528 download internal link in current>WBO festgelegt.
1 Die männliche Form wird neutral verwendet und schließt die weibliche und andere Formen ein
2 Audiologische Leistungen zur Cochlea-Implantat-Indikation; Z Audiol 2018 57(2) 77-78;
3 Audiologische Leistungen nach der CI-Indikation; Z Audiol 2015 54(1) 36-37
4 Was muss ein Audiologe beherrschen, der in der CI-Versorgung arbeiten möchte? Vorstellung des Themenkataloges für die Ausbildung zum „CI-Audiologen“; Z Audiol 2018 57(1) 28-38