Der Audiologische CI-Assistent1

Audiologische CI-Assistenten (ACiA) mit Fachanerkennung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie (DGA) sind auf Grund ihrer Ausbildung befähigt, nach Stellung der Indikation zur Implantation daran mitzuarbeiten, den bestmöglichen Ausgleich der Hörbehinderung mit Hörimplantaten, insbesondere mit auditorischen Neuroprothesen, herzustellen. Durch die Versorgungsmaßnahme sollen die lautsprachliche Kommunikation ermöglicht oder verbessert sowie die als Folge von Schwerhörigkeit oder Taubheit zu erwartenden kognitiven, psychosozialen und emotionalen Defizite soweit wie möglich abgewendet werden. Hierbei arbeitet der Audiologische CI-Assistent unter der Aufsicht und Verantwortung des CI-Audiologen intensiv mit Ärzten und Therapeuten zusammen.

Die kompetente Arbeit mit dem CI und anderen aktiven Hörimplantaten erfordert profunde Kenntnisse der Audiologie, Akustik, Technik, Anatomie des Hörsystems, Elektrophysiologie, Psychoakustik, Schwerhörigen- und Gehörlosenpädagogik sowie der Zusammenhänge zwischen diesen Fachbereichen. Nur durch eine von ausgewiesenen Experten kontrollierte hohe Qualifikation in diesen Bereichen wird die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung des Patienten minimiert und das Potential der aufwendigen Versorgung ausgeschöpft.

Davon ausgehend wurde ein Weiterbildungsverfahren für den Erwerb von theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen entwickelt, dessen erfolgreicher Abschluss durch ein Zertifikat der DGA bestätigt wird. Die Weiterbildungsordnung zur Fachanerkennung als ACiA (WBO ACiA) beschreibt sowohl den Weg zur Erteilung der Fachanerkennung als auch die sich daran anschließende Fortbildung, die zum Fortbestand der Fachanerkennung erforderlich ist. Darüber hinaus enthält sie einen Themenkatalog der Wissensinhalte, die von Audiologischen CI-Assistenten beherrscht werden müssen.

1) Die männliche Form wird neutral verwendet und schließt die weibliche und andere Formen ein.

Flyer Audiologischer CI-Assistent