Wahlordnung

zur Wahl des Präsidiums (Vorstand) der Deutschen Gesellschaft für Audiologie e.V.

  1. Der Vorstand der Gesellschaft wird von den ordentlichen Mitgliedern gewählt.
  2. Der amtierende Vorstand, ordentliche Mitglieder und der Beirat können Vorschläge zur Neuwahl oder Wiederwahl unterbreiten.Vorschläge müssen dem Schriftführer spätestens 2 Monate vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich zugegangen sein.
  3. Die Vorschläge werden in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben.
  4. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Zu Beginn der Jahrestagung werden Wahlurnen an besonders kenntlich gemachten Stellen aufgestellt. Der Wahlvorgang beginnt mit der Eröffnung der Jahrestagung und schließt vor Abhandlung des letzten Tagesordnungspunktes der Mitgliederversammlung.
  5. Wird der Vorstand im schriftlichen Verfahren gem. § 12 Abs. 3 der Satzung gewählt, ist in dem schriftlichen Beschlussvorschlag eine Frist von  vier Wochen, beginnend mit Aufgabe des Vorschlages zur Post,  zu bestimmen, in der die Stimmen bei dem Wahlausschuß eingegangen sein müssen.
  6. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Haben zwei Vorstandskandidaten gleich viele Stimmen erhalten, entscheidet der Präsident.
  7. Die Wahl wird durch einen Wahlausschuß vorbereitet und überwacht. Er besteht aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium ernannt werden.