Definition

Audiologische Zentren (DGA) dienen der integrierten Diagnostik und Therapie von Hörstörungen aller Art auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit eines etablierten Teams der in der Audiologie tätigen Disziplinen und auf der Basis einer adäquaten technischen und räumlichen Ausstattung sowie definierter qualitätsgesicherter Prozesse.

Ziel des Verfahrens: Von der DGA anerkannte Audiologische Zentren sollen die volle Breite der Audiologie in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen den an der Audiologie beteiligten Disziplinen (Medizin, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Pädagogik) repräsentieren. Sie sollen regionale Zentren für besonders aufwendig zu behandelnde Patienten mit komplexen Hörstörungen bilden und zugleich eine Qualitätssicherung in ihrer Region vorantreiben, z. B. durch

  • die Veranstaltung von einschlägigen Fortbildungen,
  • Veranstaltung von Kongressen,
  • regionale Öffentlichkeitsarbeit mit Themen aus der Audiologie,
  • Angebot von speziellen Dienstleistungen (z. B. Cochlea Implantate oder implantierbare Hörgeräte), die in sinnvoller Weise nur in Zentren vorgehalten werden können).

Die Anerkennung als Audiologisches Zentrum (DGA) soll daher einerseits die Patientenströme lenken (z. B. über einschlägige Informationsmaßnahmen und Hinweis auf die interdisziplinäre audiologische, spezialisierte Versorgung in den Zentren) und andererseits die Kostenträger und die jeweils beteiligten Institutionen (z. B. Universitätskliniken) dabei zu unterstützen, einschlägige Einrichtungen mit der notwendigen personellen Ausstattung und interdisziplinären Breite einzurichten. Die deutsche Gesellschaft für Audiologie sieht diese Maßnahme als vordringliches Ziel zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Audiologie in Klinik und Wissenschaft an.

Informationen für Patienten

Was ist ein „Audiologisches Zentrum (DGA)“?

Herausgeber der Zertifizierung

Herausgebende Stelle des Zertifizierungssystems für Audiologische Zentren (DGA) ist die Deutschen Gesellschaft für Audiologie (DGA), welche die Anforderungen und den Ablauf der Zertifizierungen definiert.

Geltungsbereich der Zertifizierung

Es werden klinische Einrichtungen mit dem Behandlungsschwerpunkt „Hörstörungen“ zertifiziert, die auch in der Fortbildung und Wissenschaft auf diesem Gebiet tätig sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich unter anderem auf:

  • Gewährleistung der ärztlichen/audiologische/pädagogischen Betreuung der von einer Schwerhörigkeit betroffenen Patienten.
  • Gewährleistung einer dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entsprechenden interdisziplinären Versorgung.
  • Sicherstellung des gesamten Versorgungsprozesses.
  • Veranlassung und Verordnung medizinisch notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen.

Die von der DGA zertifizierten Audiologischen Zentren bieten Untersuchungen und Behandlungen für vielfältige Hörprobleme. Dabei arbeiten hochqualifizierte Fachleute eng zusammen und nutzen moderne Geräte und Methoden, um eine bestmögliche Versorgungqualität sicherzustellen.

Ziel der Zertifizierung

Die Versorgung von Patienten mit komplexer Schwerhörigkeit ist schwierig und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen. Da sich die Therapie ständig weiterentwickelt, müssen die daran beteiligten Personen immer auf dem aktuellen Stand sein. Die Behandlung dieser Menschen ist eine multidisziplinäre Aufgabe, bei der viele Experten zusammenarbeiten. Der Versorgungsprozess erstreckt sich von der Untersuchung und Beratung über die Therapie bis hin zur Nachsorge.

Das Ziel der Zertifizierung besteht darin, Zentren zu schaffen, die die gesamte Bandbreite der Audiologie abdecken und dabei mit verschiedenen Fachdisziplinen wie Medizin, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Pädagogik zusammenarbeiten. Diese Zentren dienen regional als Anlaufstellen für Patienten mit komplexen Hörproblemen und verbessern gleichzeitig die Qualität der Versorgung von Hörstörungen in ihrer Region.

Entwicklung und Aktualisierung der Anforderungen

Die Kriterien für das Zertifikat wurden durch Experten der Deutschen Gesellschaft für Audiologie aufgestellt und in einem Konzept zur Definition Audiologischer Zentren (DGA) festgelegt. Sie sind entstanden aus wissenschaftlichen Erhebungen sowie einschlägigen medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien. Das Konzept zur Definition Audiologischer Zentren wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls (z.B. bei Aktualisierung von Leitlinien) entsprechend angepasst.

Ablauf der Zertifizierung

Die Anforderungen für die Erlangung des Zertifikats „Audiologische Zentren (DGA)“ können aus einem Erhebungsbogen entnommen werden. Auf Basis des Erhebungsbogens suchen Fachexperten die Einrichtungen auf, die sich um ein Zertifikat bewerben. Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen.

Hierbei wird zum Beispiel die Bereitstellung komplexer Therapieverfahren wie Cochlea-Implantate oder implantierbare Hörgeräte durch das Zentrum sowie die fachliche Qualifikation und die kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter überprüft. Zusätzlich soll das Zentrum Fortbildungen und Kongresse organisieren und wissenschaftliche Veröffentlichungen über Forschungsergebnisse vorweisen. Die Anerkennung als Audiologisches Zentrum (DGA) sichert die bestmögliche Behandlung für Patienten mit Hörproblemen.

Sollten sich geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen sind spätestens bis zu einer erneuten Überprüfung nach sechs Monaten zu erfüllen. Darüber hinaus geben die Experten den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können. Der Vorstand der DGA erteilt das Zertifikat. Dafür prüft er das Votum der unabhängigen Zertifizierungskommission. Die Ergebnisse der Fachexperten sind dabei wichtig. Der Vorstand folgt in der Regel der Empfehlung.

Die Einrichtungen müssen mitteilen, wenn sie die Mindestanforderungen oder weitere Anforderungen nicht mehr erfüllen können. Dann wird das Zertifikat entzogen oder ausgesetzt. Wenn eine Einrichtung es nicht rechtzeitig ermöglicht, dass eine Überprüfung durchgeführt werden kann, oder wenn sie festgestellte Mängel nicht rechtzeitig behebt, wird ihr Zertifikat ausgesetzt oder entzogen.

Die Informationen für Patienten können Sie über den folgenden Link herunterladen:

Informationen für Patienten

Haben Sie weitere Fragen???

Bei Fragen zu den zertifizierten Audiologischen Zentren wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Audiologie 

> E-Mail: dga(at)hz-ol.de