Mitgliedschaft
Mitglieder
Jede an der Audiologie interessierte Person ist herzlich eingeladen, der DGA als außerordentliches Mitglied beizutreten. Einen Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen. Ebenso werden an den Zielen der DGA interessierten Firmen und Personen gebeten, als Fördermitglieder oder durch Spenden die DGA zu unterstützen. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft sind einschlägige wissenschaftliche Arbeiten sowie satzungsgemäß das Votum zweier Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen DGA-Mitglieder. Den Aufnahmeantrag senden Sie bitte ausgefüllt per Post oder Fax an die Geschäftsstelle.
Beitragsordnung
1.2.Ordentliche und ausserordentliche Mitglieder (ausgenommen Mitglieder der Kategorie 1.3)
Mitgliedsbeitrag: 120,00 €
1.2 Korrespondierende Mitglieder
Mitgliedsbeitrag: ---
1.3 Auszubildende1, Studierende2, AIP, Stipendiaten2, eingeschriebene Doktoranden auf einer nicht vollbezahlten Stelle2, nicht berufstätige Mitglieder
Mitgliedsbeitrag: 50,00 €
1.4 Fördernde Mitglieder (Aufnahmeantrag)
Mitgliedsbeitrag: 300,00 €; 600,00 €, 1200,00 €
1.5 Ehrenmitglieder
Mitgliedsbeitrag: ---
Im Mitgliedsbeitrag sind enthalten, wenn nicht besonders angegeben:
- Bezug der Zeitschrift für Audiologie
- Ermässigte Teilnehmergebühr für die Jahrestagung
- Sonderpreis für die Subskription des internationalen wissenschaftlichen Organs „Audiology & Neurotology“.
- Zugang zum Mitgliederbereich der International Society of Audiology (ISA) und zum International Journal of Audiology (IJA)
Die Mitgliedsbeiträge sollen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Mitgliedern vorzugsweise per Lastschrift eingezogen werden. Wird keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 2,50 Euro, um den höheren Verwaltungsaufwand zu decken.
1Weiterbildung ist keine Ausbildung!
2Jährlicher Nachweis (Studienbescheinigung o.ä.) erforderlich