Erneuerung der Zertifizierung als Audiologischer CI-Assistent1
Die Weiterbildungsordnung der DGA sieht vor, dass jeder, der die Fachanerkennung als Audiologischer CI-Assistent (ACiA) besitzt, nach Ablauf von fünf Jahren eine Rezertifizierung beantragt. Ohne diese verfällt die Fachanerkennung.
Die Anforderungen an die Rezertifizierung sind so ausgelegt, dass Audiologische CI-Assistenten ihr Wissen auf dem Gebiet der Audiologie ständig erweitern und im Bereich der Versorgung mit allen Hörimplantaten auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik bleiben.
Am Ende jedes fünfjährigen Zertifizierungszyklus müssen für die Rezertifizierung 200 Leistungspunkte gemäß dem Anhang II der Weiterbildungsordnung in den Gebieten des Stoffkatalogs (Anhang I WBO ACiA) nachgewiesen werden. Die Rezertifizierung erfolgt nach Prüfung des entsprechenden Antrags (ACiA-FBZ-Antrag) durch die Weiterbildungskommission.
Fortbildungsleistungen, die über die in jedem fünfjährigen Zertifizierungszeitraum erforderlichen Leistungspunkte hinausgehen, können nicht auf den nächsten Rezertifizierungszeitraum übertragen werden.
1) Die männliche Form wird neutral verwendet und schließt die weibliche und andere Formen ein.