Ablauf Evaluation
Die DGA-Zertifizierung Audiologischer Zentren ist ein bedeutender Qualitätsindikator im Bereich der audiologischen Versorgung. Sie bedeutet für Patienten Sicherheit, Qualität und Vertrauen, während die Einrichtung strukturierte Abläufe, Sichtbarkeit und Wettbewerbsvorteile gewinnt. In einer zunehmend qualitätsorientierten Gesundheitslandschaft ist die Zertifizierung ein starkes Argument für exzellente Patientenversorgung und nachhaltigen Erfolg.
Ablauf der Evaluation
Der Evaluationsprozess für die DGA-Zertifizierung als „Audiologisches Zentrum“ erfolgt in mehreren Schritten:
1. **Antragstellung**: Die Einrichtung reicht einen formellen Antrag bei der DGA ein, inklusive Nachweisen zur Erfüllung der Zertifizierungskriterien durch einen Erhebungsbogen (z. B. personelle, technische und strukturelle Anforderungen).
2. **Dokumentenprüfung**: Die DGA-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Konformität mit den DGA-Vorgaben.
3. **Vor-Ort-Audit**: Bei positiver Vorprüfung erfolgt ein Audit vor Ort. Ein unabhängiges, interdisziplinäres Fachexperten-Team wird nach Ausschluss möglicher Interessenkonflikte mit dem Audit beauftragt. Die Fachexperten werden aus einem Auditorenpool durch die Zertifizierungskommission der DGA ausgewählt, um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen. Die Fachexperten bewerten Abläufe im Zentrum und überprüfen neben der technischen Ausstattung auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie den Ablauf der Patientenversorgung im antragstellenden Zentrum. Die Fachexperten dürfen nicht Mitglied des Ausschusses Zertifikatserteilung sein.
4. **Gutachten und Entscheidung**: Das Fachexperten-Team erstellt einen Bericht. Der von der Zertifizierungskommission eingesetzte Ausschuss Zertifikatserteilung erstellt auf dieser Basis ein Votum über die Zertifizierung. Die Unabhängigkeit der Mitglieder des Ausschusses wird für jede individuelle Zertifikatsvergabe durch Auskunft über mögliche Interessenkonflikte (Formblatt „Entscheider-Erklärung-Interessenkonflikt“) dokumentiert.
Der DGA-Vorstand prüft das Votum des Ausschusses Zertifikatserteilung auf Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Zertifizierung Audiologischer Zentren und stimmt im Erfolgsfall für die Zertifizierung des Zentrums.
5. **Zertifikat und Gültigkeit**: Bei erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren vergeben. Jährliche Nachprüfungen durch entsprechende Erhebungsbögen sollen eventuelle Veränderungen erfassen. Eine Rezertifizierung kann nach Ablauf von 3 Jahren durch ein erneutes Vor-Ort-Audit beantragt werden.
