Definition

Audiologische Zentren (DGA) dienen der integrierten Diagnostik und Therapie von Hörstörungen aller Art auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit eines etablierten Teams der in der Audiologie tätigen Disziplinen und auf der Basis einer adäquaten technischen und räumlichen Ausstattung sowie definierter qualitätsgesicherter Prozesse.

Ziel des Verfahrens: Von der DGA anerkannte Audiologische Zentren sollen die volle Breite der Audiologie in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen den an der Audiologie beteiligten Disziplinen (Medizin, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Pädagogik) repräsentieren. Sie sollen regionale Zentren für besonders aufwendig zu behandelnde Patienten mit komplexen Hörstörungen bilden und zugleich eine Qualitätssicherung in ihrer Region vorantreiben, z. B. durch

  • die Veranstaltung von einschlägigen Fortbildungen,
  • Veranstaltung von Kongressen,
  • regionale Öffentlichkeitsarbeit mit Themen aus der Audiologie,
  • Angebot von speziellen Dienstleistungen (z. B. Cochlea Implantate oder implantierbare Hörgeräte), die in sinnvoller Weise nur in Zentren vorgehalten werden können).

Die Anerkennung als Audiologisches Zentrum (DGA) soll daher einerseits die Patientenströme lenken (z. B. über einschlägige Informationsmaßnahmen und Hinweis auf die interdisziplinäre audiologische, spezialisierte Versorgung in den Zentren) und andererseits die Kostenträger und die jeweils beteiligten Institutionen (z. B. Universitätskliniken) dabei zu unterstützen, einschlägige Einrichtungen mit der notwendigen personellen Ausstattung und interdisziplinären Breite einzurichten. Die deutsche Gesellschaft für Audiologie sieht diese Maßnahme als vordringliches Ziel zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Audiologie in Klinik und Wissenschaft an